Ohne Tenure Track
Assistenzprofessorinnen und -professoren übernehmen innerhalb ihres Instituts oder einer anderen Organisationseinheit Aufgaben in Forschung und Lehre. Mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit ist für die eigene Forschung reserviert. Ziel ist die wissenschaftliche Weiterqualifikation im Hinblick auf eine zukünftige akademische Laufbahn. Die Dauer der Anstellung als Assistenzprofessor*in ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad auf vier Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Anstellung
Für eine Anstellung als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor ohne Tenure Track (ohne TT) gelten folgende Anforderungen:
- Eine abgeschlossene Habilitation, eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation oder ein vielversprechendes Habilitationsprojekt.
- Ein mindestens einjähriger Aufenthalt an einer anderen, vorzugsweise ausländischen Universität oder eine mehrjährige, hochqualifizierte berufliche Tätigkeit.
Aufgaben
Assistenzprofessor*innen übernehmen innerhalb des Instituts oder einer anderen Organisationseinheit hauptsächlich Aufgaben in Forschung und Lehre. Der Umfang des Lehrpensums ist im Einzelfall zu vereinbaren, als Richtgrösse gelten vier Semesterwochenstunden. Grundsätzlich sind die Lehrveranstaltungen auf Deutsch zu halten. In der Forschung erbringen Assistenzprofessor*innen eigene Forschungsleistungen im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Qualifizierung und in Abstimmung mit der Fakultät.
Weitere mögliche Aufgaben bestehen in Nachwuchsförderung, Dienstleistung, Führung, Selbstverwaltung sowie Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Grantees mit dem Titel einer Assistenzprofessur
Bestimmte hochkompetitive Grants, insb. des SNF und des ERC (namentlich die Starting Grants), beinhalten die Vergabe des Titels einer Assistenzprofessorin oder eines Assistenzprofessors. Sie verfügen über einen herausragenden akademischen Leistungsausweis und leiten ihr eigenes Forschungsprojekt und ihre eigene Forschungsgruppe. Der Titel der Assistenzprofessur wird von der Universitätsleitung für die Dauer des Grants und die damit verbundene Tätigkeit an der Universität Bern verliehen.
