Frequently Asked Questions

Die FAQ sind thematisch gegliedert und werden laufend ergänzt. Haben Sie weitere Ideen für FAQ? Wir freuen uns über Ihre Mitteilung im Feedbackformular

Anstellung, Qualifikationsstellen

Qualifikationsstellen sind Ausbildungsstellen. Sie sind bewusst darauf angelegt, dass die Personen auf diesen Stellen regelmässig rotieren und sich somit möglichst viele Personen im Rahmen einer wissenschaftlichen Karriere qualifizieren können. Die Stellen sind deshalb befristet. Auf Qualifikationsstellen muss mit den Mitarbeitenden eine klare Karriereplanung gemacht werden - sie sollen im eigenen Interesse nicht zu lange auf den Stellen verbleiben. Verlängerungen über die Maximalanstellungsdauer hinaus werden von der Universitätsleitung nur bewilligt, wenn die Begründung in der Person und im Interesse der Mitarbeitenden liegt.

Die maximale Anstellungsdauer beträgt unabhängig vom Beschäftigungsgrad:

  • Hilfsassistierende: 4 Jahre
  • Assistierende ohne Dr.: 4 Jahre
  • Postdoktorierende, Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sowie Oberärztinnen und Oberärzte: 6 Jahre
  • Assistenzdozierende mit Tenure Track: Zunächst 3 Jahre, Weiterführung um 1 Jahr möglich
  • Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track: 4 Jahre
  • Assistenzprofessorinnen und -professoren mit Tenure Track: Zunächst 4 Jahre, Weiterführung um 2 Jahre möglich

Für Gründe, die Anrecht auf die Verlängerung einer Anstellung geben, sind die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen (insb. im Anstellungsreglement) zu konsultieren.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Sie verfassen die eigene Doktorarbeit im Rahmen des betreffenden Forschungsprojektes und arbeiten gelegentlich bei weiteren Forschungsarbeiten der Organisationseinheit und in der Lehre mit (ca. 10 %).
  • Sie erhalten eine Entschädigung gemäss den Ansätzen des Schweizerischen Nationalfonds SNF. Es wird davon ausgegangen, dass sie sich grundsätzlich vollzeitlich für die Doktorarbeit engagieren.
  • Sie können bei der Übernahme von weiteren Arbeiten am Institut zusätzlich zur Doktorandenentschädigung maximal 25% als Assistent*in angestellt werden.
  • Sie können aus Dritt- oder Staatsmitteln finanziert werden.

Der Mittelbau der Universität Bern umfasst gemäss den gesetzlichen Grundlagen die folgenden Kategorien:

  • Doktorierende
  • Assistierende
  • Postdoktorierende
  • Lehrbeauftragte
  • Nebenamtliche Dozierende
  • Hauptamtliche Dozierende
  • Assistenzprofessor*innen (ohne Tenure Track)

Nicht in jeder Fakultät ist die Mitsprache des Mittelbau gleich geregelt. So sind in mehreren Fakultäten Assistenzprofessor*innen als Einzelpersonen Mitglieder des Kollegiums.

Vom «Mittelbau» ist zudem im geltenden Universitätsgesetz nicht die Rede, sondern von Assistierenden und Dozierenden. Diese bilden die beiden Sektionen, welche die Mitsprache des Mittelbaus gewährleisten. Der Senat bezeichnet gemäss Statut über die Universität die Vereinigung, welche die Mitsprache wahrnimmt.

Die Mittelbauvereinigung der Universität Bern stellt die Mitsprache sicher, bietet Dienstleistungen an und gewährleistet mittelbauspezifische Expertise. Sie ist als privatrechtlicher Verein organisiert.

Chancengleichheit, Vereinbarkeit

Die Universität Bern duldet keinerlei Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Homo- oder Transphobie und setzt sich für den Schutz der persönlichen Integrität ein. Alle Angehörigen der Universität Bern haben das Recht, so behandelt zu werden, dass ihre Würde und ihre persönliche Integrität unangetastet bleiben. Als betroffene oder beobachtende Person können Sie Diskriminierung jederzeit vertraulich melden und Unterstützung erhalten.

Für Anliegen im Bereich Behinderungen/chronische Krankheiten hat die Universität Bern eine Anlaufstelle, die sich mit den universitätsbezogenen Anliegen von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten befasst. Aufgabe der Stelle ist die gemeinsame und individuelle Lösungsfindung mit Betroffenen, zur Gewährung eines möglichst barrierefreien Studiums und Arbeitens an der Universität Bern.

Die Universität Bern setzt sich für die psychische Gesundheit der Universitätsangehörigen ein und strebt nach einem gesunden Arbeits- und Lernort, an welchem die Gesundheit aller geschützt wird. Die Universität Bern ergreift Massnahmen zur Prävention und Sensibilisierung. Psychologische Beratung unterstützt Studierende und Mitarbeitende, die Herausforderungen der Arbeits- und Studiensituation zu bewältigen und trägt so zu einem chancengleichen Studium bei.

Die Universität Bern unterstützt die Kinderbetreuung durch vergünstigte Kitaplätze in Zusammenarbeit mit der Stiftung KIHOB (Kinderbetreuung im Hochschulraum Bern). KIHOB betreibt mehrere Kitas in der Länggasse und bietet flexible Betreuungsmodelle, auch für kurzfristige oder tageweise Betreuung – beispielsweise während Tagungen oder Sitzungen.

Die Universität Bern setzt sich für eine inklusive Wissenschaftskultur ein und bietet einen Team-Workshop zum Umgang mit unbewussten Vorurteilen an. Interessierte nehmen Kontakt auf mit Joel Schaad, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Chancengleichheit.

Doktorat

Wenn Sie an der Universität Bern doktorieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit einer Forscherin oder einem Forscher aus dem für Sie interessanten Forschungsbereich auf und reichen Sie Ihre Bewerbung unter anderem mit Informationen zu Ihrer Motivation für das Doktorat, Ihren Forschungsinteressen und Ihrem geplanten Forschungsvorhaben ein.

Eine Checkliste, um Ihr Dissertationsvorhaben in die Wege zu leiten, finden Sie unter Erste Schritte zum Doktorat.

Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie unter Bewerbung und Zulassung.

Melden Sie sich für das Doktorat online bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung an und füllen Sie die für Sie zutreffende Doktoratsbestätigung aus. Doktorierende müssen während der gesamten Doktoratszeit immatrikuliert sein. Beachten Sie auch die Anmeldefristen

Nach der Zulassung können Sie sich um Aufnahme in eine Graduate School oder ein Doktoratsprogramm bewerben. 

Ein Doktorat kann über eine Anstellung als Doktorand*in, als Assistent*in oder eine Kombination beider Anstellungen finanziert werden. Es ist auch möglich, das Doktorat ohne Anstellung zu absolvieren – in diesem Fall trägt die Doktorandin bzw. der Doktorand die Finanzierung eigenständig.

Die Graduate Schools an der Universität Bern sind forschungsbegleitende Ausbildungsprogramme, die sich an den Themenschwerpunkten der Universität orientieren und exzellente Bedingungen für ein erfolgreiches Doktorat bieten. Der Doktortitel wird dabei über die jeweilige Fakultät verliehen, während die Graduate Schools interdisziplinäre Vernetzung und umfassende Qualifikationen im Rahmen des ECTS-Systems ermöglichen.

Gemäss Anstellungsreglement dürfen Doktorierende mit Anstellung als Doktorandin oder Doktorand höchstens zu einem Beschäftigungsgrad von zehn Prozent ausserhalb ihrer eigenen Forschungsarbeiten in Lehre und Forschung ihres lnstituts oder einer anderen Organisationseinheit mitarbeiten (Art. 90 Abs. 2). Doktorierende mit einer Anstellung als Wissenschaftliche Assistentin und Assistent können mindestens einen Drittel ihrer Arbeitszeit für ihre Dissertation verwenden (Art. 86 Abs. 3).

Die Doktoratsvereinbarung wird im ersten Semester zwischen Doktorierenden und Betreuungspersonen abgeschlossen. Darin werden Ablauf, Dauer, Richtlinien, Meilensteine und Ziele des Doktorats festgelegt.

Eine qualitativ hochwertige Betreuung der Doktorierenden ist ein zentrales Element der universitären Nachwuchsförderung. Dabei setzt die Universität Bern auf das Vier-Augen-Prinzip: Eine Doppelbetreuung ist Standard. Die Betreuenden gewährleisten einen regelmässigen Austausch, geben inhaltliche und methodische Impulse, unterstützen die Strukturierung des Doktorats und stehen den Doktorierenden beratend zur Seite.

Das Doktorat ist eine Qualifikationsfunktion (Ausbildungsstelle) und daher zeitlich befristet. Bei einer Anstellung beträgt die Dauer maximal vier Jahre. Für Doktorierende gilt eine Immatrikulationspflicht. Die Immatrikulation ist zeitlich nicht befristet, ein zügiger Abschluss wird jedoch erwartet.

Die Vereinbarkeit von Forschung, Lehre und Care-Verpflichtungen ist bei einer akademischen Karriere eine Herausforderung, sie soll an der Universität Bern aber für alle möglich sein. Deshalb bietet die Universität verschiedene Unterstützungsmassnahmen an, etwa die Kinderbetreuungsangebote der Stiftung KIHOB, Infrastruktur wie Eltern-Kind-Räume, Stillräume und Wickeltische.

Individuelle, auf die persönliche Situation abgestimmte Massnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Doktorat und Elternschaft werden in Absprache mit den Betreuungspersonen festgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Vereinbarkeit.

Bei Konflikten mit den Betreuungspersonen bietet die Universität verschiedene Angebote an. Das Vorgehen hängt sowohl vom Thema des Konflikts als auch von der Eskalationsstufe ab. Die erste Anlaufstelle bei Konflikten mit der Betreuungsperson ist die Zweitbetreuungsperson oder ggf. ein*e Mentor*in. Kann diese nicht weiterhelfen, ist beispielsweise die Triagestelle der MVUB (Mittelbauvereinbarung der Universität Bern) hilfreich, die bei Schwierigkeiten und Konflikten niederschwellig für alle Mittelbauangehörigen da ist. Sie unterstützt direkt oder verweist bei Bedarf an die geeignete Stelle.

Fördermittel, Förderprogramme

Offene Ausschreibungen sowie ausgewählte externe Ausschreibungen finden Sie auf der Seite UniBE Fördergefässe. Die externen Ausschreibungen wurden vom Vizerektorat Forschung und Innovation aufgrund ihrer breiten Relevanz für Forschende der Universität Bern selektiert.

Weitere Ausschreibungen: 

Hier finden Sie offene Ausschreibungen für die UniBE Fördergefässe sowie ausgewählte externe Ausschreibungen. Die externen Ausschreibungen wurden vom Vizerektorat Forschung und Innovation aufgrund ihrer breiten Relevanz für Forschende der Universität Bern selektiert. 

Forschungsdatenmanagement, Open Science

Nutzen Sie das Forschungsdatenrepositiorum BORIS Portal, um Ihre Forschungsdaten zu veröffentlichen. (Alternativ kann ein anerkanntes fachspezifisches Repositorium gewählt werden.)

Bitte beachten Sie folgendes: 

  • Beschreiben Sie die Daten mit klaren Metadaten. 
  • Stellen Sie eine aussagekräftige Dokumentation bereit (z. B. ReadMe-Datei) und verwenden Sie offene, nachhaltige Formate.
  • Klären Sie rechtliche Aspekte (Urheberrecht, Datenschutz) und vergeben Sie eine passende Lizenz (CCBY).
  • Verknüpfen Sie die Daten mit der Publikation, um Sichtbarkeit und Nachnutzbarkeit zu erhöhen.

Die Data Stewards (researchdata@unibe.ch) helfen bei Fragen und unterstützen beim Publizieren der Forschungsdaten.

Ein Datenmanagementplan (DMP) hilft Forschenden, den gesamten Lebenszyklus ihrer Forschungsdaten vorausschauend zu planen und zu strukturieren. Als wichtiges Werkzeug der Forschungsprojektorganisation erleichtert er die Organisation, reduziert Risiken wie Datenverlust, unterstützt die Nachnutzbarkeit der Daten und steigert die Transparenz sowie Qualität der Forschung. Die Data Stewards helfen bei Fragen, unterstützen beim Erstellen eines DMP und bieten eine kostenlosen DMP-Begutachtungsservice an. 

Je nach Art der Daten kommen verschiedene Gesetze und Verordnungen zum Tragen. Dazu gehören das Datenschutzgesetz des Kantons Bern (KDSG) und das  Humanforschungsgesetz (HFG). Allgemein gilt, dass Forschende nur die notwendigen Daten erheben, diese sicher speichern, die Teilnehmenden umfassend informieren und die Daten nach Möglichkeit anonymisieren oder pseudonymisieren sollten.

Personenbezogene Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden; stattdessen können anonymisierte Datensätze, zusammengefasste Ergebnisse oder Metadaten veröffentlicht oder die Daten unter eingeschränktem Zugang mit klar festgelegten Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden.

Bei Unsicherheiten empfehlen wir Forschenden, mit dem Rechtsdienst oder den Data Stewards (researchdata@unibe.ch) Kontakt aufzunehmen.

Der SNF verlangt, dass alle einer Publikation zugrunde liegenden Daten in einem anerkannten Datenrepositorium geteilt werden, sofern keine rechtlichen, ethischen oder urheberrechtlichen Gründe dagegensprechen. Für alle bewilligten Projekte muss ein Datenmanagementplan (DMP) eingereicht und während des Projekts aktualisiert werden.

Auch in den EU-Programmen (z. B. Horizon Europe) ist ein DMP verpflichtend, und die Daten sollen nach den FAIR-Prinzipien veröffentlicht oder – falls erforderlich – mit begründetem Zugangsschutz versehen werden.

Bei der Auswahl eines Verlags oder einer Zeitschrift für eine Open Access-Publikation gilt es auf Aspekte wie Verbreitung, Prestige, Rechteabtritt, Finanzierbarkeit und Ethik zu achten. 

Die Universitätsbibliothek Bern unterstützt Open Access-Publikationen mit einem Open Access-Fonds und sog. Read-and-Publish-Verträgen. Beide Finanzierungen sind an Kriterien gebunden, die im Voraus (also vor Einreichung bei einem Verlag bzw. Journal) geklärt werden sollten. 

  • Für die Zweitveröffentlichung von Publikationen im Open Access steht BORIS Portal zur Verfügung.
  • Für Berner Dissertationen gibt es BORIS Theses.
  • Für Zeitschriften und Bücher im Open Access gibt es Bern Open Publishing

Im wissenschaftlichen Publizieren wird viel Geld umgesetzt. Da verwundert es nicht, dass auch unseriöse Anbieter unterwegs sind. Wie erkennen Sie Publikationen, für die Sie ohne Gegenleistung zahlen oder die ihrer Karriere schaden können? Eine Checkliste hilft Ihnen, Predatory Journals zu erkennen.

Mitwirkung

Vereinsmitglieder der MVUB können über die Vorstands- und/oder Kommissionsarbeit ihr Mitsprache- und Mitwirkungsrecht wahrnehmen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und mit keinen Verpflichtungen verbunden.

MVUB-Mitglieder mit Betreuungsaufgaben, die sich für den Mittelbau engagieren (z.B. als MVUB-Delegierte in einer universitären Kommission) erhalten auf Antrag eine Kostenbeteiligung, wenn die Care-Arbeit nicht von der regulären Betreuung abgedeckt wird.

Die MVUB ist die Standesvertretung der Mittelbauangehörigen der Universität Bern und vertritt, vernetzt und berät sie in ihren wissenschaftlichen und beruflichen Interessen gegenüber universitären sowie ausseruniversitären Gremien und Behörden.

Die MVUB ist nicht nur eine Interessenvertretung – sie ist auch ein Netzwerk. Die Veranstaltungen der MVUB bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Angehörigen des Mittelbaus auszutauschen, gemeinsame Themen zu diskutieren und neue Kontakte zu knüpfen.

Bei Konflikten mit den Betreuungspersonen bietet die Universität verschiedene Angebote an. Hilfreich ist dabei die Triagestelle der MVUB (Mittelbauvereinigung der Universität Bern), die bei Schwierigkeiten und Konflikten niederschwellig für alle Mittelbauangehörigen da ist.

Mobilität

Die Abgeltung von Reisespesen erfolgt über unterschiedliche Finanzierungsquellen:

  • über Beträge, die im Rahmen des Forschungsprojekts budgetiert wurden,
  • über fakultäre Mittel (z.T. gibt es in den Fakultäten eine Kommission, die für die Vergabe zuständig ist, sonst das Dekanat),
  • über einen Antrag an eine Stiftung, wobei eine Recherche in den angebotenen Datenbanken hilfreich ist oder indem spezifisch bei Stiftungen im Umfeld der Universität Bern angefragt wird,
  • über Euresearch Bern, wenn es um die Vorbereitung einer internationalen oder europäischen Zusammenarbeit geht.

UniBE International unterstützt internationale Vernetzungen an der Universität Bern. Im Rahmen eines breit gefächerten Aufgabengebietes betreut UniBE International Studierende, Forschende und Gäste aus aller Welt. So gibt es etwa:

Neu in Bern

Das Welcome Center der UniBE informiert und berät Forschende ab Stufe Doktorat bei der Planung und Vorbereitung ihres Aufenthalts in Bern. Die Themen umfassen Fragen zum Wohnen in Bern, die Schweizer Krankenversicherungspflicht, allgemeine Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung, Eröffnung eines Bankkontos, Schulen/Tagesbetreuung, Sprachkurse usw. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite des Welcome Center und nehmen Sie Kontakt auf, um Checklisten zu erhalten oder ein persönliches Gespräch (Zoom oder an der Uni) zu vereinbaren. 

Das Sprachenzentrum bietet Kurse für Deutsch als Fremdsprache sowie Academic English an. Weitere europäische und aussereuropäische Sprachen werden vom Institut für Sprachwissenschaft angeboten – unter anderem auch Berndeutsch für alle, die schon gut Deutsch sprechen, und sich mit lokaler Mundart beschäftigen möchten. 

Das Personalamt des Kantons Bern bietet in seinem Kursprogramm auch Deutsch- und Französischkurse an. 

Postdoktorat

Das Postdoktorat markiert grundsätzlich den Übergang vom Doktorat zur Professur und dient der wissenschaftlichen Qualifikation der Postdoktorierenden. Es ist geeignet für Promovierte, die weiterhin in Forschung und Lehre tätig sein möchten und dabei wissenschaftliche Unabhängigkeit erlangen sowie ein internationales Netzwerk aufbauen wollen. Postdoktorierende können langfristig eine akademische oder eine nicht-akademische Karriere anstreben.

Postdoktorierende planen und leiten ihre eigenen Forschungsvorhaben, sind an Forschungsprojekten anderer beteiligt, führen Gruppen im eigenen Bereich, betreuen Masterarbeiten und Doktorate und bauen ein internationales Netzwerk auf. Zusätzlich können Postdoktorierende weitere Aufgaben in Lehre, Forschung und Dienstleistungen ihres Instituts übernehmen.

Mehr zu den Zielen des Postdoktorats

Ein Postdoktorat kann über eine externe nationale oder internationale Finanzierungsquelle eingeworben werden. Ausserdem werden immer wieder Postdoktorate auf dem Stellenportal der Universität Bern ausgeschrieben.

Üblicherweise setzt sich ein Postdoktorat aus zwei dreijährigen Phasen zusammen, zwischen denen die Art des Postdoktorats von Early zu Advanced Postdoc gewechselt wird.

Mehr zu den Stufen des Postdoktorats

Grundsätzlich ist ein Postdoktorat eine Vollzeittätigkeit, weshalb Postdoktorierende an der Universität Bern mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 80 und 100 Prozent eines Vollzeitpensums angestellt werden. In Ausnahmefällen und auf Wunsch der Postdoktorandin bzw. des Postdoktoranden kann die Universitätsleitung einen tieferen Beschäftigungsgrad bewilligen.

Mehr zu den Anstellungsbedingungen finden Sie im Postdoc-Reglement.

In der Postdoc-Vereinbarung wird für die Zeit, die für die eigene wissenschaftliche Qualifikation reserviert ist, der Begriff Protected Research Time verwendet. Hinweis: Diese Begriffe sind nicht immer ganz trennscharf. Das Verständnis der Universität Bern von eigener wissenschaftlicher Qualifikation ist im Postdoc-Reglement in Abs. 1 festgehalten. 

Die Postdoktoratsvereinbarung wird innerhalb der ersten sechs Monate abgeschlossen. Sie dient als Stellenbeschreibung und regelt die relevanten Aspekte der aktuellen Anstellung wie Aufgaben, Ziele und Betreuung. In der Postdoktoratsvereinbarung werden mindestens zwei Personen genannt, die die Postdoktorandin bzw. den Postdoktoranden betreuen.

Mehr zur Vereinbarung

Die akademische Laufbahn gliedert sich nach dem Postdoktorat in Assistenzprofessur und Professur, doch eine akademische Laufbahn ist nur eine von vielen Möglichkeiten nach dem Postdoktorat. Auch in der Industrie, der Verwaltung oder im Third Space bieten sich hochqualifizierten Forschenden spannende Stellen. Die Universität Bern unterstützt Postdoktorierende sowohl auf dem akademischen als auch auf dem ausserakademischen Karriereweg mit umfangreichen Karriereangeboten und Transferable Skills.

Mehr zu den Karrierewegen

Die Vereinbarkeit von Forschung, Lehre und Care-Verpflichtungen ist bei einer akademischen Karriere eine Herausforderung, sie soll an der Universität Bern aber für alle möglich sein. Die Universität Bern bietet verschiedene Unterstützungsmassnahmen an, etwa die Kinderbetreuungsangebote der Stiftung KIHOB, Infrastruktur wie Eltern-Kind-Räume, Stillräume und Wickeltische oder den 120%-Care Grant für Nachwuchsforschende. 

Postdoktorierende mit Betreuungsverpflichtungen können ihren Beschäftigungsgrad auf Antrag auf bis zu 50 % reduzieren. Mehr Informationen finden Sie im untenstehenden Dokument der Personalabteilung (interner Link). 

Bei Konflikten mit den Betreuungspersonen bietet die Universität verschiedene Angebote an. Das Vorgehen hängt sowohl vom Thema des Konflikts als auch von der Eskalationsstufe ab. Die erste Anlaufstelle bei Konflikten mit der Betreuungsperson ist die Zweitbetreuungsperson oder ggf. ein*e Mentor*in. Kann diese nicht weiterhelfen, ist beispielsweise die Triagestelle der MVUB (Mittelbauvereinbarung der Universität Bern) hilfreich, die bei Schwierigkeiten und Konflikten niederschwellig für alle Mittelbauangehörigen da ist. Sie unterstützt direkt oder verweist bei Bedarf an die geeignete Stelle.

Haben Sie weitere Ideen für FAQ? Wir freuen uns über Ihre Mitteilung im Feedbackformular

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