Doktoratsvereinbarung
Doktoratsvereinbarungen dienen dazu, Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen, Orientierung zu geben und die Planung des Doktorats zu erleichtern.
Spätestens sechs Monate nach der Zulassung zum Doktorat wird die Doktoratsvereinbarung zwischen der Doktorandin bzw. dem Doktoranden und ihren Betreuungspersonen abgeschlossen. Dies gilt für alle Doktorierenden, unabhängig davon, ob sie über eine Anstellung an der Universität Bern verfügen oder nicht.
Das Formular für die Doktoratsvereinbarung finden Sie weiter unten unter «Dokumente».
Inhalt
In der Doktoratsvereinbarung werden die Rahmenbedingungen des Doktorats transparent und verbindlich festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Thema, Dauer und Finanzierung des Doktorats, zur Form und Planung des Dissertationsprojekts, zu forschungsbegleitenden Ausbildungsleistungen sowie zu den Betreuungsmodalitäten.
Abgrenzung zum MAG/Standortgespräch
- Alle Doktorierenden der Universität Bern (mit oder ohne Anstellung an der Universität) füllen die Doktoratsvereinbarung mit ihren Betreuungspersonen aus.
- Doktorierende mit Anstellung an der Universität Bern haben zusätzlich jährliche Mitarbeitendengespräche (MAG). Das Formular für das MAG finden Sie im Uni intern (interner Link).
- Doktorierenden ohne Anstellung an der Universität Bern steht ein separates Formular für das jährliche Standortgespräch zur Verfügung. Das Formular für das jährliche Standortgespräch finden Sie weiter unten unter «Dokumente».
Ablage und Zuständigkeiten
- Die Doktoratsvereinbarung wird von der Hauptbetreuungsperson (Original) und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden (Kopie) aufbewahrt. Gleiches gilt für das Formular zum Standortgespräch und das Formular zum Potenzialgespräch.
- Für Hauptbetreuungspersonen: Die Doktoratsvereinbarungen werden durch die Fakultäten erfasst. Bei Fragen zum Erfassungsprozess ist das Dekanat der jeweiligen Fakultät zu kontaktieren.
