Vereinbarung

Die Postdoktoratsvereinbarung muss bis spätestens sechs Monate nach Antritt des Postdoktorats abgeschlossen werden. Sie dient u.a. als Stellenbeschreibung und klärt die konkreten Rahmenbedingungen. Konkret werden in der Postdoktoratsvereinbarung die Aufgaben, Ziele und Betreuung festgelegt. 

Das Formular für die Postdoktoratsvereinbarung finden Sie weiter unten unter «Neue Dokumente».

Das Forschungsvorhaben sowie der Gegenstand des Postdoktorats werden kurz beschrieben. Ausserdem werden weitere Aufgaben genannt und es wird jeweils angegeben, ob sie zum Arbeitspensum gehören, das für die wissenschaftliche Qualifikation reserviert ist. Auch die Beteiligung an der Lehre wird festgehalten.

In der Postdoktoratsvereinbarung werden die übergeordneten Ziele bezüglich Forschungs- und Ausbildungsleistungen festgehalten sowie die Meilensteine definiert, die zur Zielerreichung notwendig sind. Die Ziele und ihre Erreichung werden periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst.

In der Postdoktoratsvereinbarung werden mindestens zwei Personen genannt, die die Postdoktorandin bzw. den Postdoktoranden betreuen. Eine dieser beiden Personen ist der oder die Vorgesetzte der Postdoktorandin bzw. des Postdoktoranden.

  • Die Postdoktoratsvereinbarung wird in der Regel von der vorgesetzten Person (Original) und der Postdoktorandin bzw. dem Postdoktoranden (Kopie) aufbewahrt. Gleiches gilt für das Formular zum Standortgespräch und das Formular zum Potenzialgespräch.
  • Für Vorgesetzte: Die Postdoktoratsvereinbarungen werden durch die Fakultäten erfasst. Bei Fragen zum Erfassungsprozess ist das Dekanat der jeweiligen Fakultät zu kontaktieren.

Basierend auf einer grossen Befragung aller Postdocs und Betreuungspersonen wurde die Vereinbarung im Herbst 2025 überarbeitet.

Neuerungen

  • Die Postdoktoratsvereinbarung ist vom Mitarbeitendengespräch (MAG) losgelöst und wird einmalig zur Beginn der Anstellung ausgefüllt. 
  • In der Postdoktoratsvereinbarung werden nun auch Aspekte wie die PRT oder die Work-Life-Balance thematisiert.
  • Die jährliche Evaluation der Forschungsleistungen findet neu im Rahmen des MAG statt, für das es auch ein neues Formular (interner Link) gibt.

Die neuen Unterlagen können ab sofort verwendet werden. Für die MAG-Runde 2025 stehen als Übergangslösung noch die alten Unterlagen zur Verfügung. Spätestens ab Herbstsemester 2026 sind die neuen Dokumente zu verwenden.