Vereinbarung
Für die Anstellung einer Postdoktorandin oder eines Postdoktoranden ist eine Postdoktoratsvereinbarung erforderlich. Die Vereinbarung ist vom Mitarbeitendengespräch (MAG) losgelöst und wird einmalig zur Beginn der Anstellung ausgefüllt.
Das Formular und die Wegleitung für die Postdoktoratsvereinbarung finden Sie weiter unten unter «Dokumente».
Inhalt
Aufgaben
Das Forschungsvorhaben sowie der Gegenstand des Postdoktorats werden kurz beschrieben. Ausserdem werden weitere Aufgaben genannt und es wird jeweils angegeben, ob sie zum Arbeitspensum gehören, das für die wissenschaftliche Qualifikation reserviert ist. Auch die Beteiligung an der Lehre wird festgehalten.
Ziele
In der Postdoktoratsvereinbarung werden die übergeordneten Ziele bezüglich Forschungs- und Ausbildungsleistungen festgehalten sowie die Meilensteine definiert, die zur Zielerreichung notwendig sind. Die Ziele und ihre Erreichung werden periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst.
Betreuung
In der Postdoktoratsvereinbarung werden mindestens zwei Personen genannt, die die Postdoktorandin bzw. den Postdoktoranden betreuen. Eine dieser beiden Personen ist der oder die Vorgesetzte der Postdoktorandin bzw. des Postdoktoranden.
Abgrenzung zum MAG
Die jährliche Bewertung der Forschungsergebnisse erfolgt im Rahmen des Mitarbeitendengesprächs (MAG), für das es ein separates Formular gibt (interner Link).
Ablage und Zuständigkeiten
- Die Postdoktoratsvereinbarung wird in der Regel von der vorgesetzten Person (Original) und der Postdoktorandin bzw. dem Postdoktoranden (Kopie) aufbewahrt. Gleiches gilt für das Formular zum Standortgespräch und das Formular zum Potenzialgespräch.
- Für Vorgesetzte: Die Postdoktoratsvereinbarungen werden durch die Fakultäten erfasst. Bei Fragen zum Erfassungsprozess ist das Dekanat der jeweiligen Fakultät zu kontaktieren.
